Nach 40 Monaten darf er endlich seinen Vater wieder sehen.
Tausende Kinder warten immer noch auf Familienzusammenführung.
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat am 07.12.2018 beim Auswärtigen Amt nach aktuellen Informationen zum Familiennachzug von subsidiär geschützten Flüchtlingen gefragt. Hier die wichtigsten Zahlen von August 2018 bis November 2018:
- Die Botschaften haben bei 4.927 Anträgen auf Erteilung eines Visums entschieden, dass ein „humanitärer Grund“ vorliegt und die Anträge an die Ausländerbehörden in Deutschland geschickt.
- Die Ausländerbehörden haben 2.031 Anträge zugestimmt und sie an das Bundesverwaltungsamt (BVA) weitergeschickt.
- Das BVA hat fast alle Anträge (2.026) anerkannt und die Botschaften darüber informiert.
- Die Botschaften haben bis Ende Novenber 1562 Visa ausgegeben.
Es werden fast keine Anträge abgelehnt. Aber das Antragsverfahren ist sehr kompliziert und die beteiligten Behörden bearbeiten die Anträge sehr langsam. Deshalb können nicht wie geplant 1000 Familienangehörige von subsidiär geschützten Flüchtlingen pro Monat einreisen.
Wahrscheinlich werden in diesem Jahr keine 5000 Visa mehr vergeben. Ein Teil der Plätze im Kontigent von 5000 für dieses Jahr werden deshalb weg sein. Denn die Plätze im Kontingent 2018 werden nicht auf 2019 übertragen.
Das entlarvt das Gesetz als Instrument, um Familiennachzug zu verhindern.