UPDATE 06.12.2019:
Inzwischen, vier Jahre später konnten Fteims Mann und drei ihrer Kinder endlich zu ihr nach Baden-Württemberg kommen. Nur die älteste Tochter Reham musste allein in einem libanesischen Flüchtlingslager zurück bleiben. Denn Reham ist im Juni 2018 während der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär geschützten Geflüchteten volljährig geworden und Fteim hat erst im Dezember 2018 endgültig den Flüchtlingsschutz erhalten. Über Rehams Härtefallantrag wurde seit Monaten nicht entschieden…
Am 23.12.2019 ist auf ARTE die Fortsetzung der Dokumentation zu sehen: Re: Zerrissene Familien – Geflüchtete kämpfen um ihre Kinder
UPDATE 19.01.2019:
Bis 17.04.2019 kann man auf ARTE die Dokumentation ‚Re: Kein Recht auf Familie?
Geflüchtete kämpfen um ihre Angehörigen‘ sehen, in der das Leiden von Fteim Almousa und ihrer Familie gezeigt wird.
UPDATE 7. Dezember 2018:
Im August hat Fteims Familie einen Termin für die Visaanträge bei der Botschaft in Beirut, aber über die Anträge kann erst entschieden werden, wenn der Flüchtlingspass vorliegt.
Als Fteim Almousa bei der zuständigen Ausländerbehörde den Flüchtlingspass beantragt, findet ein Sachbearbeiter eine fehlerhafte Personalangabe im Bescheid – das Urteil des Gerichts und der Bescheid sind ungültig und über ihre Klage muss erneut entschieden werden.
Das erneute Klageverfahren geht positiv aus und am 7. Dezember 2018, drei Jahre und einen Monat, nachdem Fteim Almousa nach Deutschland kam, erhält sie endlich ihren Flüchtlingspass.
1. August 2018: Fteim Almousa hält endlich den Anerkennungsbescheid des Bundesamtes in der Hand, der ihr die Flüchtlingseigenschaft zuspricht.
Rückblick:
Fteim ist, wie viele andere syrische Flüchtlinge, seit November 2015 in Deutschland. Wie bei vielen anderen dauerte ihr Asylverfahren sehr lange.
Im Mai 2017 kommt der Bescheid des BAMF: Subsidärer Schutz. Eine Katastrophe für Fteim und für ihre Familie.
Denn ihr Mann, ihre drei Töchter und ihr Sohn Ahmed warten im Libanon auf den Familiennachzug.
Der Tagesspiegel: „Subsidiärer Schutz – das hört sich für Fteim Almousa in diesem Moment an wie gar kein Schutz. Sie kann ihre Familie nicht sehen. Mit dem Brief in der Hand wird Almousa schwarz vor Augen. Als sie in der Gemeinschaftsunterkunft ohnmächtig wird, fällt sie auf die Hüfte. Sie muss operiert werden. Es bleiben Narben. Die Angst auch.
‚Komm zurück, Fteim‘, fleht ihr Mann bei einem Telefonat am Abend. Sie antwortet: ‚Ich kann doch nicht, sie suchen nach mir, sie werden mich töten‘. Gemeinsam mit einem Anwalt reicht sie am nächsten Tag Klage gegen das BAMF ein. Wenige Tage später diagnostiziert ein Psychologe bei ihr eine Depression. Immer häufiger telefoniert sie nun auch nachts mit ihrer Familie. Auf beiden Seiten des Bildschirms herrscht Schlaflosigkeit.“
Fteim wehrt, sich, sie klagt gegen des Bescheid des BAMF und demonstriert gemeinsam mit anderen Aktiven der Initiative ‚Familienleben für Alle!‘ gegen die Aussetzung des Familiennachzugs.
Und sie versucht per Internet, trotz der Trennung, so gut es geht für ihre Kinder da zu sein. In ihren eigenen Worten: „Ich wecke sie morgens, damit sie pünktlich in die Schule kommen, ich erkläre ihnen mit Videos, was sie kochen können, ich korrigiere die Hausaufgaben, ich mache was geht. Aber manchmal gibt es tagelang kein W-Lan. Dann sind sie alleine und ich kann nicht schlafen, weil mein Herz brennt.“
04. Mai 2018: Nach einem Jahr Warten, entscheidet das Verwaltungsgericht über Fteims Klage und spricht ihr den Flüchtlingsschutz zu.
09. Juni 2018: Riham, Fteims älteste Tochter wird 18. Volljährig.
Das ist kein Grund zum Feier, im Gegenteil: ab heute gilt sie im deutschen Visums- und Aufenthaltsrecht nicht mehr als Familienmitglied. Ein Familiennachzug ist nun nur noch möglich, „wenn es zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erforderlich ist“.
12. Juni 2018: Das Urteil des Gerichts wird rechtskräftig.
3 Tage zu spät, für Riham. Was das für Rihams Visumsantrag bedeutet ist noch unklar. „Ich warte auf den Termin“ sagt Fteim.
1.August 2018: Am selben Tag steht ein kleines Grüppchen von Flüchtlingen mit subsidiärem Schutz vor dem Auswärtigen Amt und protestiert gegen das ‚Familiennachzugsneuregelungsgesetz‘.
Ein Gesetz, dass sie und ihre Familien wieder der Behördenwillkür ausliefert:
„Wir sind aus Staaten geflohen, in denen die Willkür herrscht – nun sind wir wieder der Willkür ausgeliefert. Das ist die selbe Behördenwillkür, die uns nur den subsidiären Schutz gegeben hat, statt den vollen Flüchtlingsschutz. Wir haben das Gefühl, ein Trauma wieder und wieder zu erleben.“
Fteim und die anderen Aktivist*innen haben erlebt, wie unfair die Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flucht sind: Im Jahr 2015 haben fast allen Menschen aus Syrien der Flüchtlingsschutz bekommen. Die Situation in Syrien ist nicht besser geworden. Trotzdem haben 2017 über die Hälfte der Asylsuchenden aus Syrien nur den subsidiären Schutz bekommen.
Zu Unrecht. Das haben zahlreiche Gerichte festgestellt: Im Jahr 2017 haben 62 % der syrischen Kläger*innen gegen das BAMF Recht bekommen.