Gesetzesinitiative für Familiennachzug zu UMF im Bundesrat

Die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Thüringen haben am 09.04.2019 eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat eingebracht.

Sie schlagen ein neues Gesetz für den Familiennachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen vor: 

  • Die Eltern von unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und von unbegleitetenden Minderjährigen mit subsidiärem Schutz sollen ihre anderen minderjährigen Kinder, also die Geschwister, ohne Einschränkungen beim Familiennchzug mit bringen dürfen.
  • Außerdem soll das Urteil vom 12. April 2018 des Europäische Gerichtshofs in einem deutsches Gesetz umsetzt werden: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die während des Asylverfahrens volljährig geworden sind, sollen ihre Familie unter bestimmten Bedingungen trotzdem nach holen dürfen.

Das ist erst ein Gesetzentwurf, das bedeutet ein Vorschlag.

Mit einer Bundesratsinitiative können die Länder versuchen über den Bundesrat auf die Bundesgesetzgebung und die Bundespolitik Einfluss zu nehmen. Wenn der Gesetzentwurf im Bundesrat eine Mehrheit bekommt, muss der Bundestag über den Gesetzentwurf diskutieren und mit einer Abstimmung entscheiden. Viele Bundesratsinitiativen werden vom Bundestag abgelehnt. Aber auch abgelehnten Bundesratsinitiativen bekommen politische Aufmerksamkeit und manchmal übernimmt die Bundesregierung Teile davon in spätere Gesetzentwürfe.

 

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