Eigentlich ist klar, dass ( nach GFK) anerkannte Flüchtlinge das Recht auf Familiennachzug haben. Aber von Flüchtlingen aus Eritrea verlangen die deutschen Botschaften Dokumente, die die meisten nicht haben und in vielen Fällen nicht beschaffen können, nämlich einen „Nachweis der amtlichen Registrierung der Ehe“. Eine rechtliche Grundlage gibt es dafür nicht: Bis 2017 haben die Botschaften auch religiöse Eheurkunden oder andere Beweise für die familiäre Bindung akzeptiert.
Es lohnt sich gegen diese Behördenwillkür zu kämpfen. PRO ASYL berichtet von einer Familie, die eine Klage gewonnen hat: Vier lange Jahre: Eritreische Familie wiedervereint