Aktionsaufruf der Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und Migrant_innen (KuB)
AUFRUF ZUR KUNDGEBUNG
AM 20. JUNI, AB 14.00
VOR DEM INNENMINISTERIUM (ALT-MOABIT 140)
Im Frühjahr 2018 war die „Bremer BAMF-Affäre“ täglich in den Medien präsent. Vermeintlich seien über tausend positive Asylbescheide ausgestellt worden, die nicht korrekt waren. Rechte Gruppen nutzten den vermeintlichen Skandal um gegen das Menschenrecht auf Asyl und das angeblich zu großzügige deutsche Asylsystem zu hetzen und forderten weitere Gesetzesverschärfungen. Doch 99,3% der ausgestellten Bescheide, die überprüft wurden, waren korrekt.
Die Rechte von Asylsuchende müssen im Asylverfahren gewahrt werden! Geflüchtete erleben oft keinen effektiven Zugang zu rechtlicher Beratung und Vertretung, insbesondere bei den beschleunigten Verfahren. Nahm man bis zur Einführung der Ankunftszentren 2016 noch eine Verfahrensdauer von bis zu zwei Jahren bis zur Erstentscheidung in Kauf, so soll seither innerhalb von wenigen Tagen angehört und entschieden werden. Dies führt dazu, dass Asylsuchende vielfach bereits am zweiten oder dritten Tag ihrer Ankunft durch das BAMF zu ihren Fluchtgründen befragt werden. Dort werden sie aber oft zu schlecht über ihr Asylverfahren und die Anhörung informiert und sind mit rassistischen Vorurteilen und mangelnder Sprachmittlung im Verfahren konfrontiert. Deshalb ist es notwendig, dass Asylsuchende vor der Anhörung unabhängige Beratungsstellen oder Anwält*innen aufsuchen können. Ohne diese können sie nicht adäquat darauf vorbereitet werden ihre Fluchtgründe in der Anhörung entsprechend vorzutragen und besonderen Schutzbedarf geltend zu machen. Außerdem werden so wesentliche rechtsstaatliche Verfahrensgarantien missachtet, wodurch es u.a. zu fehlerhaften Entscheidungen des BAMFs kommt. Die Verkürzung der Verfahrensdauer führt zu einer Verlagerung des Asylverfahren auf die Gerichte, wenn Betroffene sich gegen fehlerhafte Bescheide des BAMFs wehren. Dies führt dazu, dass viele Asylsuchende auch weiterhin mehrere Jahre warten müssen, bis über ihren Asylantrag verbindlich entschieden worden ist.
Darüber hinaus durchlaufen Geflüchtete je nach Herkunftsland unterschiedliche Asylverfahren. Menschen aus sogenannten „sicheren“ Herkunftsstaaten wird pauschal unterstellt, es gäbe keine Schutzgründe. Das Recht auf eine individuelle und sorgfältige Prüfung des Asylgesuchs ist somit nicht mehr gegeben.
Das Menschenrecht auf Asyl muss gewährleistet sein. Wir fordern deshalb,
- die Beseitigung der strukturellen Mängel im Asylverfahren und in der Praxis des BAMFs!
- die Abschaffung des Konstrukts „sichere Herkunftsstaaten“!
- ausreichende rechtliche Beratung und Sprachmittlung in allen Schritten des Asylverfahren!
- ein Ende der Hetzte gegen und Kriminalisierung von Geflüchteten, unabhängigen Beratungsstellen und Unterstützer*innen!
- offene Grenzen und Bleiberecht für alle!