Pressemitteilung der Initiative ‚Familienleben für Alle!‘ – Berlin, 31. Januar 2020
Stimmen von Betroffenen: Geflüchtete mit subsidiärem Schutz leiden unter familienfeindlicher Flüchtlingspolitik der Bundesregierung
Vor genau zwei Jahren, am 01. Februar 2018, fiel im Bundestag eine folgenreiche Entscheidung: Der Familiennachzug für die Familienangehörigen von subsidiär geschützten Geflüchteten wurde bis zum 1. August 2018 weiter ausgesetzt.
Danach trat das sogenannte Familiennachzugsregelungsgesetz in Kraft. Aus den Visumsanträgen von Familienangehörigen von subsidiär Geschützten sollen 1.000 Personen pro Monat ausgewählt werden, die als „humanitäre Fälle“ einreisen dürfen.
Die Erfahrungen seither haben gezeigt: Das Antragsverfahren ist kompliziert und die beteiligten Behörden bearbeiten die Anträge derart langsam, dass noch nicht einmal das ohnehin kleine Monatskontingent einreisen konnte.
Seit Monaten kann das Bundesverwaltungsamt keine 1000 „Humanitären Fälle“ unter den Visaanträgen von Familienangehörigen von Menschen mit subsidiärem Schutz auswählen, weil ihm dafür nicht genügend Anträge vorliegen. Das Bundesverwaltungsamt stimmt deshalb allen Anträgen zu. Trotzdem waren das seit August 2019 nur noch ca 800 Visaanträge pro Monat.
Es kommt also nicht darauf an, wer dringendere „Humanitäre Gründe“ hat. Entscheidend ist nur einen Termin bei der Botschaft zu bekommen und die Frage, wie schnell oder langsam die zuständige Botschaft und die zuständige Ausländerbehörde den Antrag bearbeiten.
Offensichtlich ist das Visumsverfahren vom Bundesinnenministerium (BMI) bürokratisch überfrachtet worden, um den Familiennachzug weiter zu blockieren.
Wir haben die Menschen, die davon betroffen sind, gefragt, ob sie sich an den 1. Februar 2018 erinnern und was die Aussetzung des Familiennachzugs für ihr Leben bedeutet.
Hier dokumentieren wir ihre Antworten: https://familienlebenfueralle.net/2020/01/das-aufenthaltsgesetz-ist-unfair/
Die Stimmen von Betroffenen machen deutlich, welches Leiden die Einschränkungen des Familiennachzugs bedeuten und welche Emotionen es auslöst, dass aus dem Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung für Flüchtlinge ein willkürlicher Gnadenakt im Ermessen der Behörden wurde.
Pressekontakt: Dorothea Lindenberg, 0176 99933631
Diese Pressemitteilung als PDF
Über uns: Die Initiative ‚Familienleben für Alle!‘ ist ein kleines bundesweites Netzwerk von Geflüchteten mit subsidiärem Schutz und Menschenrechtsaktivist*innen, die im Januar 2018 gemeinsam eine Kampagne für das Grundrecht auf Familienleben für Alle gestartet haben. Mehr Information: https://familienlebenfueralle.net/ueber-uns/
Sie haben Interesse an weiteren Informationen? Wir freuen uns, wenn Sie sich in unseren Presseverteiler eintragen: https://familienlebenfueralle.net/presseverteiler/