Wir fordern: Respekt vor Grund- und Menschenrechten!

Der 16. März ist für viele Flüchtlinge der Tag des gebrochenen Versprechens. Denn zwei Jahre lang hatte das BAMF( Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) Geflüchteten mit subsidiärem Schutz mitgeteilt, dass sie ab dem 16. März 2018 wieder Anspruch auf Familiennachzug haben.

Seitdem werden die Betroffenen zwischen Hoffnung und Verzweiflung hin und her gerissen. Das Visumverfahren zur Familienzusammenführung ist ein undurchschaubares bürokratisches Monster und bedeutet oft jahrelanges Warten in Unsicherheit und Angst. Das macht uns wütend. Mit unserer Kundgebung am 16.03. in Köln wollten wir deutlich machen, dass wir weiter gemeinsam protestieren werden, bis das Grundrecht auf Familienleben für Alle gilt.

Den Aufruf zur Kundgebung hier: https://familienlebenfueralle.net/2019/02/16-maerz-2019/

Fotos von der Kundgebung am 16.03.2019

Die Kundgebung wurde unterstützt vom Kölner Flüchtlingsrat.  Wir dokumentieren hier den Redebeitrag von Thomas Zitzmann:

Auf der Homepage des Kölner Flüchtlingsrats gibt es den Redebeitrag als PDF

Das Recht, als Familie zusammenleben zu können, ist grund- und menschenrechtlich verbrieft.
So einfach ist das und für subsidiär Geschützte gleichzeitig oft so fern.
In den Beratungsstellen des Kölner Flüchtlingsrates, für den ich hier spreche – in unseren Beratungsstellen sehen wir viele Flüchtlinge, denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge subsidiären Schutz zuerkannt hat.
Dies setzt voraus, dass im Herkunftsland die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe droht oder aber Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder ein anderer ernsthafter Schaden.
In den letzten drei Jahren erkannte das Bundesamt knapp 277.000-mal den subsidiären Schutzstatus zu – das war jede fünfte inhaltliche Entscheidung!
Parallel wurde der Anspruch auf Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten zunächst ab 16. März 2016 ausgesetzt und dann zum 1. August 2018 durch eine Kann-Regelung ersetzt. Im Rahmen eines Gnadenrechts können monatlich bis zu 1.000 Visa erteilt werden.
Nun liegen bei den deutschen Auslandsvertretungen 36.000 Terminanfragen.
Die Betroffenen sind seit Jahren von ihren Familien getrennt. Wegen der Gefahren im Herkunftsland können sie nicht zurückkehren und auch in Drittländern besteht in der Regel keine Möglichkeit, als Familie zusammen-zuleben. Niemand weiß, wie lange sie warten müssen.
Die gesetzlichen Regelungen zur Aussetzung und die Kontingentierung des Familiennachzugs verursachen unnötiges Leid bei den Betroffenen und verletzen ein Grund- und Menschenrecht.
Zwar kann das Recht, als Familie zusammenleben zu können, eingeschränkt werden. Schon die pauschale Aussetzung führte aber zu einer jahrelangen Trennung von Kindern von ihren Eltern. Und die Kontingentierung schiebt den Nachzug weiter auf oder macht ihn unmöglich.
Beides ist nicht vereinbar mit dem grundgesetzlich verbrieften besonderen Schutz der Familie.
Und es ist nicht vereinbar mit der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen. Die verlangt ausdrücklich, dass „von einem Kind oder seinen Eltern zwecks Familienzusammenführung gestellte Anträge … wohlwollend, human und beschleunigt bearbeitet“ werden.
Dass ein Grund- und Menschenrecht derart missachtet wird, ist ein Skandal erster Ordnung!
Dieser Skandal passt sich ein in die restriktiven Bestrebungen, Flucht- und Migrationsbewegungen einzudämmen und von Europa fernzuhalten.
Man denke nur an die sogenannte libysche Küstenwache, die von europäi-schen Staaten ausgerüstet wird. Allzu oft entpuppt sich die „Bekämpfung von Fluchtursachen“ als Kooperation mit Akteuren, die schwere Menschenrechtsverletzungen begehen.
Die Aussetzung des Familiennachzugs erfolgte im Zusammenhang mit anderen Verschärfungen des Asyl- und Aufenthaltsrechtes. Innenpolitisch gingen der Aussetzung und der Kontingentierung Angstkampagnen voraus, die rechten und rechtsextremistischen Kräften in die Karten spielten.
Als Kölner Flüchtlingsrat weisen wir rassistische Kampagnen und Angriffe auf die Rechte von Flüchtlingen deutlich zurück. Im Eintreten für den Schutz und die Rechte von Flüchtlingen wenden wir uns auch gegen die Aushöhlung von Menschen-, Freiheits- und sozialen Rechten in Europa.

Daher treten wir ein

  • für sichere Fluchtwege, für eine zuverlässige europäische Koordina-tion der Seenotrettung im Mittelmeer und für eine rasche Aufnahme aus Seenot geretteter Flüchtlinge,
  • für die Beendigung von Pushbacks, Sammelausweisungen und Po-lizeigewalt gegen Schutzsuchende an den EU-Außengrenzen,
  • für faire Asylverfahren,
  • für würdige Aufnahmebedingungen für Flüchtlinge,
  • für die vollständige Erfüllung internationalen und europäischen Rechts zum Schutze Geflüchteter und die Verteidigung demokratischer Rechte
  • sowie für das Recht auf Familiennachzug zu subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen.

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