Geflüchtete, binationale Familien und Menschenrechts-Aktivist*innen fordern ein Ende von bürokratischen und gesetzlichen Blockaden von Familiennachzug.
Familiennachzug: Wettbewerb mit schlechten Gewinnchancen
Mit einer Kundgebung haben wir daran erinnert, dass am 1. August 2018 § 36a im Aufenthaltsgesetz in Kraft trat, der Familiennachzug zu subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen massiv einschränkt. Seitdem werden die Betroffenen zwischen Hoffnung und Verzweiflung hin und her gerissen. Das Visumverfahren zur Familienzusammenführung ist ein undurchschaubares bürokratisches Monster und bedeutet oft jahrelanges Warten in Unsicherheit und Angst.
Dazu kommt, dass die Bearbeitungsdauer in verschiedenen Bundesländern extrem unterschiedlich ist. Das verunsichert die Betroffenen, sie fühlen sich – zurecht! – der Behördenwillkür ausgeliefert.
Hier einige Fotos von unserer Protestkundgebung am 01. August 2019