Normalerweise sind die Voraussetzungen für den Familiennachzug von Geschwistern von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF) sehr hoch: Man muss beweisen, dass man selbst für den Lebensunterhalt sorgen kann und und eine Wohnung für die ganzen Familie hat. (Mehr Information dazu hier: معلومات لم شمل الأسرة للآباء والأمهات)
Wie sollen es Jugendliche schaffen, für den Lebensunterhalt ihrer Geschwister zu sorgen?
Jetzt hat ein Gericht in einem Einzelfall entschieden: Die Familie muss keinen gesicherten Lebensunterhalts nachweisen, weil ein kleines Mädchen nicht allein zurück bleiben kann.
Das Gericht sagt: Die Botschaft muss für die kleine Schwester ein Visum ausstellen.