Familiennachzug zu Flüchtlingen aus Eritrea

Heute hat die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zum Familiennachzug zu Flüchtlingen aus Eritrea veröffentlicht.
Sie sagt: „Nur gut ein Drittel der Anträge auf ein Visum zum Familiennachzug zu eritreischen Flüchtlingen wurden 2018 positiv beschieden, das entspricht 634 erteilten Visa. (…) Die Bundesregierung betreibt eine schäbige Familiennachzugsverhinderungspolitik, die dazu führt, dass Familien auf Jahre oder sogar für immer getrennt leben müssen“ (Quelle)

Der Hintergrund: Die Botschaften verlangen von Flüchtlingen aus Eritrea einen „Nachweis der amtlichen Registrierung der Ehe“. Eine rechtliche Grundlage gibt es dafür nicht. Bis 2017 haben die Botschaften auch religiöse Eheurkunden oder andere Beweise für die familiäre Bindung akzeptiert. Vor kurzem hat PRO ASYL von einer Familie berichtet, die erfolgreich dagegen geklagt hat.

Besonders interessant in der Antwort der Bundesregierung sind die Fragen zu denen sie keine Auskunft geben kann:

Die Ablehnungsgründe und die Ergebnisse von Überprüfungen werden „statistisch nicht erfasst“? Warum nicht?  Will das Auswärtige Amt, als übergeordnetes Ministerium, nicht wissen, warum Familien ihr Recht auf Familienzusammenführung nicht umsetzen können?

Offensichtlich besteht kein Interesse daran, die Entscheidungspraxis der Botschaften zu überprüfen. Das nennen wir systematische Behördenwillkür.

Dagegen protestieren wir.

وقفة احتجاجية في برلين

Human rights instead of official whim! Family life for all!

حقوق الإنسان بدلاً عن تعسف السلطات! الحياة العائلية للجميع!

Menschenrechte statt Behörden­willkür! Familienleben für Alle!

Kundgebung am 01.08.19
um 16:00 Uhr
auf dem Oranienplatz,
10999 Berlin

Kommt alle!

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