Corona-Krise trennt Familien?

„Corona-Krise trennt Familien“ ist die Überschrift in vielen Zeitungsartikeln heute. Viele Zeitungen berichten, dass es in der Covid 19-Pandemie fast keinen Nachzug von Familienangehörigen aus dem Ausland gab: Nur 2753 Visa zum Familiennachzug gab es von März bis Juni 2020.

Ist das so? Trennt die Corona-Krise Familien?

Nein. Es sind Behörden und ein bürokratisches System der Abschottung, das Familien trennt. Verantwortlich sind Beamt*innen, Mitarbeiter*innen in Verwaltungen und Ministerien und ihre Vorgesetzten: Heiko Maas (SPD) als Außenminister und Horst Seehofer (CSU) als Innnenminister.

Aufgrund von Reisebeschränkungen, Flugverboten und pandemiebedingten Einschränkungen des öffentlichen Lebens in den Herkunftsländern können die Pass- und Visastellen an vielen deutschen Auslandsvertretungen seit dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie nur eingeschränkt oder im Notbetrieb arbeiten“, erklärt das Auswärtige Amt.

Eine fadenscheinige Ausrede: Viele deutschen Behörden haben (auch im Notbetrieb) schnell und unbürokratisch Anträge ohne persönliche Vorsprache ermöglicht und sie bearbeitet. Warum sollte das in den Botschaften nicht möglich sein?

Auch Einreisebeschränkungen waren und sind keine zwingende Folge der Pandemie.

Monatelang durften Familienangehörige, die nach einem jahrelangen Visumverfahren kurz vor Beginn der Krise ein Visum erhalten hatten, nicht nach Deutschland einreisen. Auch dann nicht, wenn sie es geschafft hatten, einen Flug nach Deutschland zu finden und zu buchen. Nicht-EU-Bürger*Innen mussten – auch mit gültigem Visum – einen „dringenden Einreisegrund“ vorweisen. Erst Anfang Juli haben die zuständigen Behörden und Ministerien eingesehen, dass Familienzusammenführung ein dringender Einreisegrund ist. (Zumindest für verheiratete Paare, Paare ohne Trauschein müssen weiterhin für ihre Gleichstellung kämpfen, siehe #loveisnotourism)

Während das Ernten von Spargel oder Erdbeeren als systemrelevant galt, war Familienzusammenführung also monatelang kein „dringender Einreisegrund“. Eine massive Einschränkung des Grundrechts auf Familienleben, die sich nicht als Maßnahme zur Eindämmung der Pandemie begründen lässt. Denn Familiennachzug kann auch mit Hygienemaßnahmen, Kontaktbeschränkungen, Corona-Tests und gegebenenfalls Quarantäneauflagen verbunden werden.

Seit dem 02.07. 2020 ist nun Familiennachzug theoretisch wieder möglich. Leider ist damit noch nicht sicher, ob es betroffenen Familien gelingen wird, ihr Recht auf Familienzusammenführung auch umzusetzen.

Schon für die Erneuerung bzw. Verlängerung der während der Einreisebeschränkungen abgelaufen Visa (sogenannte »Neuvisierung«) hat sich die Bürokratie des Grenzregimes einige Hürden einfallen lassen:

Der Antrag auf Neuaustellung des Visums muss innerhalb der Frist von einem Monat gestellt werden, und diese Frist ist bei jeder Botschaft eine andere, denn sie beginnt mit dem Tag der Veröffentlichung auf der Homepage der Botschaft. Die Betroffenen werden nicht auf anderem Wege darüber informiert.

Außerdem müssen oft Dokumente neu eingereicht werden. z.B. Urkunden und Bescheinigungen mit begrenzter Gültigkeit oder ärztliche Atteste als Beleg für die humanitäre Gründe.

Falls das für die Familienzusammenführung Voraussetzung ist, überprüfen die Ausländerbehörden auch noch einmal, ob man genug Geld für den Lebensunterhalt der ganzen Familie hat und die Wohnung groß genug ist.

Sobald die Botschaften wieder öffnen, wird auch der Kampf mit den alten und alltäglichen bürokratischen Hürden und Blockaden wieder beginnen. Drei Beispiele, an denen Methoden des Grenzregimes deutlich werden.

1. Das bürokratische Monster „Familiennachzugsneuregelungsgesetz

Genau heute vor zwei Jahren, am 01. August 2018, trat das sogenannteFamiliennachzugsneuregelungsgesetz in Kraft.

Mit diesem Gesetz schaffte die Bundesregierung den Rechtsanspruch auf Familiennachzug für Geflüchtete mit subsidiärem Schutzstatus endgültig ab, nachdem er zuvor bereits fast zweieinhalb Jahre ausgesetzt worden war. Aus den Visumsanträgen von Familienangehörigen von subsidiär Geschützten sollen 1.000 Personen pro Monat ausgewählt werden, die als „humanitäre Fälle“ einreisen dürfen. Zur Auswahl dieser 1000 Personen wurde ein kompliziertes Verfahren geschaffen, an dem drei Behörden beteiligt sind: Zuerst die deutschen Auslandsvertretungen, dann die Ausländerbehörden, dann das Bundesverwaltungsamt.

Das Bundesverwaltungsamt soll eigentlich unter den vorliegenden Anträgen monatlich 1000 Menschen auswählen, aber wegen der langen Wartezeiten und dem komplizierten Verfahren kommen weniger als 1000 Visaanträge monatlich beim Bundesverwaltungsamt an. Dann trifft es keine Auswahl, welcher Fall dringender ist. Dann stimmt es allen Anträgen zu. Trotzdem werden seit August 2019 nur noch ca. zwei Drittel des 1.000 Visa Kontingents erreicht. (PRO ASYL 31.07.2020)

Das ganze komplizierte Antragsverfahren dient also schlicht und einfach dazu, den Prozess der Familienzusammenführung zu verlangsamen und zu behindern.

2. Keine vom Verfolgerstaat beglaubigte Heiratsurkunde = Keine Chance auf Familienzusammenführung

Geflüchtete, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt wurden, haben einen Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung, aber Flüchtlingen aus Eritrea wird dieses Recht verweigert:

„Für ein Visum zum Familiennachzug sollen wir bei den deutschen Botschaften Dokumente einreichen, die wir nicht haben und nur unter unzumutbaren Bedingungen besorgen können. Die deutschen Behörden verlangen von uns, dass alle Dokumente in Eritrea staatlich geprüft werden müssen. Dafür müssen wir jemand in Eritrea bevollmächtigen, diese Vollmacht muss bei der eritreischen Botschaft erledigt werden. Dort müssen wir eine Reueerklärung unterschreiben, in der wir erklären, dass es uns Leid tut, unser Land verraten zu haben, indem wir geflüchtet sind. Gleichzeitig akzeptieren wir durch die Erklärung jegliche Strafe, die der eritreische Staat für angemessen hält. Außerdem zwingt die Botschaft uns, die sogenannte Aufbausteuer (monatlich 2% des eigenen Nettoeinkommens) an den eritreischen Staat zu bezahlen.“ (Aufruf der Initiative Familiennachzug Eritrea)
„Dagegen wehren wir uns!“ sagen über 1200 Flüchtlinge aus Eritrea. Mit einer großen und lauten Demo am 13.07.2020 haben sie ihre Forderung nach Familiennachzug deutlich gemacht.

Wer die Forderung der geflüchteten Väter und Mütter unterstützen will kann hier eine Petition unterschreiben: Auch Geflüchtete haben ein Recht auf Familie!

3. „Fristablauf“ – Seehofers bürokratischen Winkelzüge zur Verhinderung von Familienzusammenführung aus Griechenland.

Tausende Menschen sitzen in Griechenland fest und sind teils seit Jahren getrennt von ihren Familienangehörigen in Deutschland. Sie versuchen in griechischen Flüchtlingscamps zu überleben, in denen hunderte vulnerable Personen ohne ausreichende Grundversorgung zusammen gedrängt werden. Trotzdem schränkt das BAMF im Auftrag von Seehofer seit langem die nach EU-Recht mögliche Familienzusammenführung aus Griechenland gnadenlos ein und blockiert sie mit bürokratischen Winkelzügen. Im Jahr 2019 wurden von knapp 1.700 Anträgen auf Familienzusammenführung aus Griechenland fast 1400 abgelehnt. (PRO ASYL 17.04.2020)

Die häufigste Begründung der Ablehnungen war „Fristablauf“: Griechenland habe die Frist zur Stellung des Gesuchs auf Übernahme des Asylverfahrens verpasst, Deutschland sei deswegen nicht zuständig. (PRO ASYL 12.09.2019)

Außerdem werden Dokumente zum Nachweis der Familienzusammengehörigkeit verlangt, obwohl die Dublin III-Verordnung, der rechtliche Rahmen für Familienzusammenführung von Asylsuchenden innerhalb der EU, das nicht zwingend vorsieht.

Noch vor zwei Jahren konnte man leichter, etwa durch Fotos beweisen, dass das Kind zu dieser oder jener Familie gehört. Jetzt fordern die Behörden plötzlich Urkunden – doch die gibt es in bestimmten Ländern gar nicht“, sagt die Sozialarbeiterin Papadaki auf Lesbos(taz 28.2.2020).

„Es ist höchste Zeit für eine schnelle Lösung für alle getrennten Familien mit Angehörigen in Deutschland“ sagen Aktivist*innen des welcome to europe Netzwerks. Sie haben deshalb im März 2020 eine Kampagne gestartet: FÜR DAS RECHT ZUSAMMENZUSEIN KÄMPFEN! Eine Kampagne für die Zusammenführung zwischen Griechenland und Deutschland getrennter Familien

Seit dem 18. März 2020 dokumentieren sie auf dem Blog von infomobile.w2eu.net Geschichten dieser Familien und fordert die Familienzusammenführung für alle Familien, die zwischen Griechenland und Deutschland getrennt sind.

Extrem komplizierte bürokratische Verfahren, die Kooperation mit Folterstaaten, aus denen Menschen geflohen sind, das sture Beharren auf Urkunden nach deutschen Standards, die starre Fixierung auf Fristen, all das geht an der Lebensrealität vieler getrennter Familien vorbei.

Familienzusammenführung davon abhängig zu machen, das Menschen diese unnötig hohen Hürden überwinden bedeutet die systematische Ausgrenzung von Menschen, die unter prekären Bedingungen in Übergangslagern leben, die keinen Internetzugang haben, die kein Geld für das Beschaffen von Dokumenten haben, die das Risiko nicht eingehen können oder wollen, mit dem Staat vor dem sie geflohen sind Kontakt auf zu nehmen.

Es bedeutet vor allem, dass der deutsche Gesetzgeber, Entscheidungsträger*innen und deutsche Behörden das Interesse Deutschland abzuschotten höher bewerteten, als das Kindeswohl und das Grundrecht auf ein selbstbestimmtes Familienleben.

Die „Corona-Krise“ hat das nicht verursacht. Dafür sind Menschen verantwortlich: Verantwortlich sind Beamt*innen, Mitarbeiter*innen in Verwaltungen und Ministerien und ihre Vorgesetzten: Heiko Maas (SPD) als Außenminister und Horst Seehofer (CSU) als Innnenminister.

Verantwortlich sind auch Abgeordnete des Bundestages, die Gesetzen zugestimmt haben, mit denen Familien getrennt werden oder getrennt bleiben.

Verantwortlich sind auch Parteimitglieder der Regierungsparteien, die dem anscheinend schweigend zustimmen. Verantwortlich sind Menschen, die für ihre Entscheidungen die politische und moralische Verantwortung tragen.

Es liegt in der Verantwortung von uns allen, sie an diese Verantwortung zu erinnern.

 

Dorothea, Redaktion familienlebenfueralle.net

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