Mit einer großen Demonstration am 13. Juli 2020 hat die ‚Initiative Familiennachzug Eritrea‘ dem Auswärtigen Amt ihre Forderungen übergeben.
Bisher hat sich das Auswärtige Amt noch nicht einmal die Mühe gemacht, auf den Brief der verweifelten Väter und Mütter zu antworten. Deshalb geht die ‚Initiative Familiennachzug Eritrea‘ am 26.09.2020 wieder auf die Straße.
Hier der Brief und die Forderungen der ‚Initiative Familiennachzug Eritrea‘ in voller Länge:
Auch Geflüchtete haben ein Recht auf Familie!
Wir sind ca. 1200 Angehörige der eritreischen Community, die von ihren Familien zwangsweise getrennt leben. Wir sind anerkannte schutzberechtigte Menschen aus Eritrea, die schon jahrelang auf den Nachzug unserer Familien warten. Auf Grund unüberwindbarer Hürden in der deutschen Bürokratie ist kein Ende des Wartens in Sicht. Trotz eines Rechtsanspruchs auf Familiennachzug, leben wir seit vielen Jahren schmerzhaft getrennt von unseren Kindern und Ehepartner*innen, die sich ohne Aufenthaltsperspektive in politisch unstabilen Drittstaaten wie dem Sudan und Äthiopien aufhalten.
Deutschland hat uns als schutzberechtigte Eritreer*innen anerkannt, fordert uns jedoch im Zuge des Familiennachzugs auf, Dokumente aus dem Verfolgerstaat zu besorgen, die in Eritrea nicht einheitlich ausgestellt werden oder nicht in allen Regionen Eritreas vorhanden sind. Wie z.B.standesamtliche Eheurkunden, Geburtsurkunden und ID-Karten.
In Eritrea besteht die Problematik, dass es keine einheitliche Ausstellungspraxis für Eheurkunden gibt. 95 % der Menschen heiraten kirchlich oder nach islamischem Recht. Daher sind religiöse Eheurkunden ebenso wie Taufurkunden rechtsgültige Dokumente in Eritrea. Aus diesem Grund sehen alle Ehe- und Taufurkunden je nach Gebiet Eritreas unterschiedlich aus.
Dies ist dem Auswärtigen Amt auch bekannt. Ebenso bekannt ist die Unzumutbarkeit der Dokumentenbeschaffung aus Eritrea. http://www.fluechtlingshilfe-mittelhessen.de/images/aktuelles/2020/Eritrea-Glaubhaftmachung.pdf
Trotzdem verlangen deutsche Behörden von uns, dass alle Dokumente in Eritrea staatlich geprüft und registriert werden müssen. Um Dokumente aus Eritrea zu besorgen und sie registrieren zu lassen, benötigen wir einen Vertreter/ eine Vertreterin in Eritrea den/die wir bevollmächtigen. Eine Vollmacht bei der eritreischen Botschaft zu besorgen, bedeutet für uns, eine Reueerklärung unterschreiben zu müssen, in der wir erklären, dass es uns leid tut, unser Land verraten zu haben, indem wir geflüchtet sind. Gleichzeitig akzeptieren wir durch die Erklärung jegliche Strafe, die der eritreische Staat für angemessen hält. Außerdem werden wir gezwungen, die sogenannte Aufbausteuer (monatlich 2% des eigenen Nettoeinkommens) an den eritreischen Staat zu bezahlen.
Die Beschaffung der o.g. Dokumente aus Eritrea ist für uns eine unzumutbare Handlung, weil wir von den deutschen Behörden gezwungen werden zu den Vertreter*innen der gleichen Regierung zu gehen, vor der wir geflohen sind.
Es kann nicht sein, dass uns der uns Schutz gewährende deutsche Staat auffordert, unseren Verfolgerstaat zu kontaktieren, ihm erlauben, uns zu demütigen und zuzulassen, dass wir gezwungen werden, diese Diktatur auch noch finanziell zu unterstützen.
Selbst in den seltenen Fällen, in denen alle geforderten Unterlagen eingereicht werden können, warten viele von uns bis zu sechs Jahren auf unsere Kinder und Ehepartner*innen. Durch die langen Visum- und Gerichtsverfahren leben unsere Familien nicht selten acht oder mehr Jahre getrennt. Es droht eine dauerhafte Trennung von unseren Familien.
Folgen der jahrelangen Trennungensind für uns: Scheidungen, Familien brechen auseinander, unglückliche Kinder, psychische Belastung, Depressionen, Verlust des Lebensmuts.
Wir fordern die zuständigen deutschen Behörden (Botschaften, Auswärtiges Amt, Ausländerbehörden) auf, die Unzumutbarkeit der Dokumentenbeschaffung in Eritrea anzuerkennen und statt dessen bereits im regulären Visumverfahren individuelle Nachweise der Familienzusammengehörigkeit (vorhandene kirchliche/islamische Urkunden, Familienfotos, DNA-Tests u.a.) zu akzeptieren.
Wir fordern die Botschaften und die Ausländerbehörden auf, die Anträge auf Familiennachzug prioritär zu behandeln, insbesondere, wenn ein minderjähriges Kind kurz vor der Volljährigkeit steht.
Wir fordern die Beschleunigung des Nachzugverfahrens. Die langen Warte- und Bearbeitungszeiten müssen sich verkürzen.
Wir fordern die (zumindest anteilige) Übernahme der Kosten für DNA-Gutachten, Visums- und Reisekosten für die nachziehenden Familienmitglieder durch das jeweilige Bundesland.
Wir fordern die sofortige erneute Ausstellung von Visa, die auf Grund der Corona-Pandemie verfallen sind.
In Artikel 6 des deutschen Grundgesetzes heißt es: Ehe und Familie stehen unter dem besonderem Schutz des Staates. Wir fordern, dass auch wird dieses Recht in Anspruch nehmen können.
Dieser Brief wird unterstützt von: Cafe Exil Hamburg, Eritreische Gemeinschaft Berlin und Umgebung EGBU, Uniting Eritrean Voices in Germany e.V. (UEVG e.V.), Initiative „Familienleben für Alle!“, PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V., Flüchtlingsrat Berlin e.V., Hessischer Flüchtlingsrat e.V., Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V., Flüchtlingsrat Brandenburg e.V., Flüchtlingsrat Hamburg e.V., Flüchtlingsrat Baden-Württemberg, Flüchtlingsrat Thüringen e.V., Flüchtlingshilfe Schönkirchen e.V., Nachbarschaftshaus Urbanstraße e.V. , We’ll Come United Berlin Brandenburg
Deutschland, beende diese unmenschliche Situation, sofort!